Allgemeine Vertragsbedingungen der SC Media UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend nur SHOWCAST) zur Verwendung gegenüber Kunden
I. Geltungsbereich
1. SHOWCAST vermittelt Kunden und Auftraggebern (nachfolgend nur Kunden) als Model- und Castingagentur Models, Schauspieler, Moderatoren und andere Künstler (nachfolgend nur Künstler), die diese für Veranstaltungen und sonstige Projekte nachfragen. Hierbei greift SHOWCAST vornehmlich auf Künstler zurück, die sich auf www.SHOWCAST.de registriert und dort ihr jeweiliges Profil hinterlegt haben.
2. Die hierüber von SHOWCAST mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und SHOWCAST. Dies selbst dann, wenn dies nicht nochmals ausdrücklich von den Vertragsparteien vereinbart wird.
3. Abweichende Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen, Streichungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen durch den Kunden gelten nur, soweit sie von SHOWCAST bestätigt werden.
II. Vertragsschluss
1. Leistungs- und Preisangaben in Angebotsschreiben oder Kostenvoranschlägen sind nur dann verbindlich, soweit SHOWCAST dies in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) ausdrücklich erklärt.
2. Verbindliche Vereinbarungen zu den wechselseitig geschuldeten Leistungen treffen die Vertragsparteien im Rahmen des durch Angebot und Annahme zu schließenden Vertrags. Der Kunde verpflichtet sich Vertragsvereinbarungen vertraulich zu behandeln und zu keiner Zeit an Dritte, besonders an gebuchte Künstler, zu kommunizieren.
3. Der Kunde verpflichtet sich Folgebuchungen von Künstlern, auf die der Kunde zur Durchführung von Aufträgen über SHOWCAST zurückgegriffen hat, zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des üblichen Modelhonorars zzgl. der üblichen Buyout-Honorare sofort fällig.
III. Leistungsumfang
1. Die nähere Beschreibung der von SHOWCAST geschuldeten Leistung ergibt sich aus den jeweiligen Angebotsschreiben bzw. Auftragsbestätigungen. Daneben und im Nachgang an den Vertragsschluss kann sich die von SHOWCAST zu erbringende Leistung nach einem mit dem Kunden abgehaltenen Briefing bestimmen.
2. Dem Kunden sind Gegenstand, Stil und Art der von SHOWCAST geschuldeten Leistung bekannt. SHOWCAST übernimmt für Erfolg und Anklang des vermittelten Künstlers bei Publikum und Kunden keine Gewähr.
3. Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden muss SHOWCAST nur entsprechen, wenn dies erforderlich ist, um den ursprünglichen Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten, kann SHOWCAST dem Kunden den hierdurch erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.
IV. Zahlungsmodalitäten
1. SHOWCAST ist berechtigt, vom Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50 % des in Auftragsbestätigung bzw. Angebot ausgewiesenen Rechnungsbetrags zu verlangen. Die Vorkasse ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung. Der übrige Betrag ist fällig bei Leistungserbringung und gleichfalls zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung.
2. Gerät der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrags in Verzug, kann SHOWCAST dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen. Zudem ist SHOWCAST berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gebührt SHOWCAST der volle Vergütungsanspruch abzüglich der durch den Rücktritt ersparten Aufwendungen.
3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur dann berechtigt, wenn die Einwendungen oder Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
V. Verpflegung
1. Der Kunde stellt den von SHOWCAST in Erfüllung des Vertrags bereitgestellten Künstlern ausreichend Essen und Getränke in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung.
2. Soweit Getränke und Essen nicht vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, ist SHOWCAST berechtigt, dem Kunden Spesen in Höhe von täglich 30,00 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pro Künstler in Rechnung zu stellen.
VI. Projektausfall
1. Bei einem vom Kunden zu vertretenden Projektausfall bleibt der Kunde zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet.
2. Fällt der vermittelte Künstler krankheitsbedingt oder aufgrund höherer Gewalt aus, wird SHOWCAST von der Pflicht zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung frei, soweit es SHOWCAST nicht möglich ist, kurzfristig für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. SHOWCAST wird den Kunden unverzüglich über einen krankheitsbedingten oder durch höhere Gewalt hervorgerufenen Ausfall in Kenntnis setzen.
3. Bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Freien (open air) stattfinden, trägt der Kunde das Wetterrisiko.
VII. Nutzungsrechte an Foto-, Video- und Tonaufnahmen
1. Soweit nicht anders vereinbart, darf der Kunde die von der Person des Künstlers bzw. dessen Darbietung gefertigten Foto-, Audio- und/oder Videoaufnahmen in unveränderter oder abgeänderter Form nur selbst und nur im vertragsgegenständlichen Rahmen nutzen. Eine weitergehende Nutzung auch durch Dritte bedarf einer zuvor von SHOWCAST schriftlich erteilten Zustimmung.
2. Der Kunde verpflichtet sich, SHOWCAST sämtliche von der Person des Künstlers bzw. dessen Darbietung gefertigten Foto-, Video- und/oder Audioaufnahmen unentgeltlich auch zu Werbezwecken zur Verfügung zu stellen.
VIII. Haftung und sonstige Pflichten des Kunden
1. Der Kunde wird SHOWCAST alle für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen zutreffend, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.
2. Für alle Sach- oder Personenschäden, die SHOWCAST oder den in Erfüllung des Auftrags eingesetzten Künstlern entstehen, haftet der Kunde, soweit er oder einer seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen diese durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
IX. Haftung
1. SHOWCAST haftet bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen haftet SHOWCAST nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder Satz 2 gegeben ist.
2. SHOWCAST haftet nicht für Schäden, die der bereitgestellte Künstler beim Kunden verursacht.
3. Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
X. Rügepflicht
1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich, d.h. innerhalb von fünf Werktagen nach Leistungserbringung, in Schriftform gegenüber SHOWCAST anzuzeigen und zu begründen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
2. SHOWCAST übernimmt für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft Dritter sowie für die inhaltliche Ausgestaltung und die Auftrittsdauer künstlerischer Darbietungen keine Gewähr, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dieser Regelung entgegenstehen.
XI. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass SHOWCAST kundenspezifische Inhalte des Vertrags elektronisch speichert und verarbeitet. Die Vertragsparteien verpflichten sich, elektronisch gespeicherte oder sonstige Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
XII. Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftform, salvatorische Klausel
1. Für diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SHOWCAST und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Köln.
3. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem von den Vertragsparteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.