Alles zum Thema Model - Agenturprovision / Modelagenturprovision
Modelagenturen haben nach erfolgricher Vermittlung Anspruch auf eine Provision. Die Vermittlungsprovision ist die Geschäftsgrundlage einer Modelagentur. Provisionen von mehr als 18 % sind in Deutschland rechtlich unzulässig, da § 2 Abs.2 der Vermittler-Vergütungsverordnung eine entsprechende Höchstgrenze festlegt. Viele Modelagenturen erweitern die Agenturprovision mit einer Verwaltungsprovision zusammen um die rechtliche maximale Obergrenze zu überschreiten. Marktüblich sind Agenturprovisionen zwischen 20% und 30%. Im europäischen Ausland sind diese Provisionen oftmals weitaus höher.
Da in verschiedenen Buchungsbereichen die Modelgagen gering ausfallen können, legen viele Model- und Castingagenturen eine Mindestpauschale fest. Diese variieren bei Komparsenvermittlungen von 50 Euro bis 100 Euro bei einer erfolgreichen Modelvermittlung. Neben diesen "Spot-Vermittlungen" hat die Modelagentur natürlich auch die Option mit Kunden Rahmenverträge auszuhandeln. Diese Rahmenverträge haben meisst eine mittlere Laufzeit und ermöglichen Sonderkonditionen. Hierbei liegt der Trade-Off gegenübder dem Kunden bei niedrigeren Agenturprovisionen gegenüber Laufzeitgebundenheit.
Model Glossar
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