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Insights Managementvertrag

Der Managementvertrag ist das Fundament der Zusammenarbeit zwischen Models und Modelagenturen. Er legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und schafft klare Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche und langfristige Partnerschaft. Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte eines Managementvertrags anhand fiktiver Fragen erläutert und kritisch unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung beleuchtet.

1. Provision und Vergütung

Frage: Wie wird die Provision der Agentur im Managementvertrag geregelt?

Antwort: Üblicherweise erhält die Agentur eine erfolgsabhängige Provision von 20% bis 30% des Modelhonorars für vermittelte Aufträge. Die genaue Höhe wird im Vertrag festgelegt und gilt für alle durch die Agentur vermittelten Jobs.

2. Exklusivitätsklauseln

Frage: Was bedeutet eine Exklusivitätsklausel im Managementvertrag für das Model?

Antwort: Eine Exklusivitätsklausel verpflichtet das Model, ausschließlich mit der Agentur zusammenzuarbeiten und keine Aufträge eigenständig oder über andere Agenturen anzunehmen.

Kritische Betrachtung: Exklusivitätsvereinbarungen können das Model erheblich einschränken. Die Rechtsprechung fordert, dass solche Klauseln verhältnismäßig sein müssen. Unangemessen lange Bindungen ohne ausreichende Vermittlungstätigkeit der Agentur können als unwirksam angesehen werden. Das Urteil des OLG Celle vom 01.04.2021, Az. 13 U 10/20 betont, dass Exklusivitätsklauseln, die die berufliche Freiheit des Models unverhältnismäßig einschränken, gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen können. Es sollte eine Balance zwischen den Interessen der Agentur und der beruflichen Freiheit des Models gefunden werden.

3. Vollmacht

Frage: Welche Vollmacht wird der Agentur im Managementvertrag eingeräumt?

Antwort: Die Agentur erhält in der Regel eine umfassende Vollmacht, um im Namen des Models Verträge mit Kunden abzuschließen, Honorare zu verhandeln und Zahlungen entgegenzunehmen. Dies ermöglicht der Agentur, effektiv im Interesse des Models zu handeln und alle notwendigen Geschäftsabwicklungen zu übernehmen.

Kritische Betrachtung: Die Erteilung einer Vollmacht sollte klar geregelt und auf den Zweck der Vermittlungstätigkeit beschränkt sein. Eine umfassende Vollmacht kann im Interesse des Models liegen, birgt jedoch das Risiko, dass Entscheidungen ohne die direkte Zustimmung des Models getroffen werden. Deshalb empfiehlt es sich, dass die Vollmacht jederzeit widerruflich ist und die Interessen des Models gewahrt bleiben. Zudem sollten Mechanismen zur Transparenz wie regelmäßige Berichte und Abrechnungen vorgesehen sein.

Fazit

Ein Managementvertrag sollte fair und transparent gestaltet sein, um die Rechte und Interessen beider Parteien zu wahren. Models sollten Verträge sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einholen. Die aktuelle Rechtsprechung schützt Models vor unangemessenen Vertragsklauseln und fördert ausgewogene Vereinbarungen.

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