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Insights Buyout

Im Bereich Modeling und Werbung ist der Begriff „Buyout“ besonders wichtig. „Buyout“ ist ein allgemeiner Begriff und bezieht sich in der Regel auf eine Einmalzahlung, um die Ansprüche an einer Sache zu vergüten. Im Zusammenhang mit einer Modelbuchung ist das Buyout die Vergütung der Nutzungsrechte der Medienproduktion an das Model. Insofern wird die Gesamtvergütung unterteilt in Modelhonorar und Buyout.

Das Buyout leitet sich vom Urheberrecht ab und bezieht sich konkret auf die Persönlichkeitsrechte des jeweiligen Models und das Recht am eigenen Bild. Das Model willigt also spätestens mit der Bezahlung von Buyouts ein, dass ihre Person beispielsweise zur Vermarktung eines Produkts genutzt werden darf. Da die Verbreitung der Bilder und Videos je nach Nutzungsart und Auftraggeber unterschiedlich intensiv sein kann, werden die Buyout-Zahlungen in der Regel dem jeweiligen Vertragszweck angepasst.

Bei der Konkretisierung des Buyouts wird mit drei Dimensionen gearbeitet: Der räumlichen – in welcher Region wird geworben? Der zeitlichen – wie lange wird geworben? Der sachlichen – über welche Medienkanäle findet die Verbreitung statt?

Beispiel einer Buyout-Klausulierung:

Modelhonorar: 1.000,00 € zzgl. Buyout: 350%

Gebiet: Deutschland Medien: TV, Kino und Online (bezahlte & unbezahlte Medien) inkl. Soziale Medien Laufzeit: 3 Monate für TV und Kino, Online und Soziale Medien zeitlich unbefristet

In diesem Beispiel erhält das Model also 1.000,00 € Honorar zzgl. 3.500,00 € Buyout und somit eine Gesamtvergütung in Höhe von 4.500,00 €. Dieser Betrag wird durch den Satz der verhandelten Agenturprovision gemindert.

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